Sie haben Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Dann finden Sie hier die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen. Grundlage aller Produkte sind die zugehörigen Geschäfts- und Sonderbedingungen sowie Fernabsatzinformationen. Diese finden Sie gesammelt im Bereich Formulare.
Fragen zur Kontoeröffnung
Kontoeröffnungen erfolgen bei der Skatbank ausschließlich im Internet. Auf unserer Website geben Sie alle erforderlichen Angaben ein, generieren so ein ausgefülltes Kontoeröffnungsformular und drucken dieses aus. Anschließend unterschreiben Sie an den gekennzeichneten Stellen, führen die erforderliche Legitimation durch und schicken die Unterlagen per Post an:
Deutsche Skatbank, Altenburger Straße 13, 04626 Schmölln
Von allen gegenüber der Bank handelnden, natürlichen Personen (Kontoinhaber, Bevollmächtigte, gesetzliche Vertreter) benötigen wir eine Legitimation. Diese können Sie per VideoIdent der IDnow GmbH oder in jeder Filiale der VR-Bank Altenburger Land eG kostenlos vornehmen lassen. Dazu ist ein gültiges Legitimationsdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) erforderlich. Andere Verfahren zur Legitimation sind bei der Skatbank nicht möglich.
„VideoIdent“ ist ein anerkanntes Verfahren zur Legitimationsprüfung. Diese wird nicht durch Mitarbeiter der Bank, sondern durch unseren externen Dienstleister, die IDnow GmbH München, per Video-Chat vorgenommen. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Von Geschäftskunden und Vereinen benötigen wir in der Regel zusätzliche Unterlagen. Welche dies im Einzelfall sind, ist abhängig von der Rechtsform. Eine genaue Aufstellung finden Sie auf den Seiten zur Legitimation für Geschäftskunden und Vereine.
Gerade Vereine (aber auch GbR´s) haben sich in ihrer Satzung (ihrem Gesellschaftsvertrag) mitunter selbst Beschränkungen auferlegt. Deren Einhaltung ist von der Bank zwingend zu gewährleisten. Eine Unterscheidung in Innen- und Außenverhältnis ist dabei nicht möglich.
Eine klassische Gemeinschaftsvollmacht von zwei Personen kann über das OnlineBanking abgebildet werden. Die Einhaltung anderer Beschränkungen (Betragsgrenzen, Gremienzustimmungen usw.) ist technisch dagegen nicht gewährleistet. In solchen Fällen ist eine Kontoeröffnung bei der Skatbank leider nicht möglich.
Nein, eine Kontoeröffnung ist bei der Skatbank erst nach Registereintragung möglich.
Eine Kontoeröffnung ist nur für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland möglich. Bitte beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten:
- Die erforderliche Legitimation ist nur per VideoIdent möglich.
- Kontoauszüge und alle Bank-Korrespondenz erhalten Sie ausschließlich über das elektronische Postfach.
Nein, Konten für Firmen mit Sitz im Ausland bietet die Skatbank nicht an.
Nein, Konten für Minderjährige bietet die Skatbank nicht an. Gleiches gilt für die Erteilung von Vollmachten.
In diesem Falle benötigen wir von Ihnen lediglich eine ausgefüllte und unterschriebene Kontoeröffnung. Eine nochmalige Legitimation oder die Einreichung zusätzlicher Unterlagen ist nicht erforderlich.
Sobald Ihr Konto eröffnet wurde, teilen wir Ihnen per Post die IBAN Ihres neuen Skatbank-Kontos mit. Zusätzlich erhalten Sie mit diesem Schreiben Ihren VR-NetKey, den Sie für die Anmeldung zum Onlinebanking im PIN/TAN-Verfahren benötigen. Parallel dazu wird Ihre Onlinebanking-PIN erzeugt und an Sie versandt.