Elektronisches Postfach

Das elektronische Postfach ist die zentrale Plattform zur Kommunikation zwischen Kunde und Bank. Da es sich um ein geschlossenes System innerhalb des OnlineBankings handelt, können hier (anders als z.B. per E-Mail) Dokumente rechtssicher zugestellt und Informationen geschützt ausgetauscht werden.

Vereinbarung

Voraussetzung für die Nutzung des elektronischen Postfachs ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Dies kann direkt im OnlineBanking oder in Textform per Mail-Anhang, Fax oder Post erfolgen.

Benachrichtigungsservice

Richten Sie zusätzlich für Ihre Konten im OnlineBanking einen Benachrichtigungsservice ein. So verpassen Sie keine Information, denn Sie erhalten automatisch eine Push-Nachricht oder E-Mail, sobald eine neue Nachricht oder ein neues Dokument in Ihr elektronisches Postfach eingestellt wurde.

So finden Sie Ihre elektronischen Dokumente

  • Sie finden Ihre elektronischen Dokumente im OnlineBanking unter dem Menüpunkt "Postfach".
  • Bei Auswahl des Menüpunktes erhalten Sie eine Übersicht der eingestellten Dokumente bzw. Auszüge.
  • Mit dem ersten Öffnen/Anzeigen des neuen Dokuments bestätigen Sie, dass Sie dieses gelesen haben. Bei einem erneuten Aufruf des Posteingangs ist das Dokument nicht mehr in der Übersicht der neuen, ungelesenen Dokumente enthalten.
  • Möchten Sie nur bestimmte Dokumente anzeigen, können Sie diese entsprechend selektieren und verschiedene Aktionen (z.B. speichern oder löschen) auf die gewählten Dokumente anwenden.

Elektronischer Kontoauszug

Den elektronischen Kontoauszug erhalten Sie kostenlos als PDF-Datei. Das Verfahren ersetzt somit den bisherigen Papierauszug.

Der elektronische Kontoauszug wird standardmäßig monatlich zum Ultimo erstellt, steht also am 1. des Folgemonats zum Abruf bereit. Auf Wunsch kann die Auszugserstellung aber auch zu einem anderen Termin oder Turnus erfolgen.

Finanzamt

Für Privatkunden ist die Anerkennung elektronischer Kontoauszüge schon länger gegeben. Inzwischen werden auch von Firmenkunden und Vereinen elektronische Kontoauszüge vom Finanzamt bzw. der Betriebsprüfung anerkannt. Näheres dazu finden Sie in unserem Infoblatt.

Vollmachtswechsel

Beim Widerruf einer Vollmacht erlischt der Zugang für den bisher Bevollmächtigten, so dass dieser keine elektronischen Dokumente mehr einsehen kann.

Für den neuen Bevollmächtigten wird ein "historisches Postfach" angelegt, so dass dieser auch Dokumente vor Vollmachtserteilung einsehen kann.

Bitte beachten Sie dies beim Umgang mit Ihren elektronischen Dokumenten. Laden Sie diese am besten regelmäßig herunter und speichern Sie die Dokumente lokal auf Ihrem Computer ab.

Sicherheit

Ihre elektronischen Kontoauszüge werden am Zentralrechner unseres IT-Dienstleisters, der FIDUCIA & GAD IT AG, in einem gesicherten Umfeld gespeichert. Die Übertragung der Dokumente ist, wie alle Transaktionen im OnlineBanking, mit 128-Bit SSL-verschlüsselt.

Zu jedem gelesenen Dokument zeigen wir Ihnen das Löschdatum an. Auszüge werden nach Ihrer Bestätigung noch 10 Jahre angezeigt. Bis zu diesem Datum bleibt das Originaldokument, unabhängig davon, ob Sie es auch lokal auf Ihrem Rechner gespeichert haben, am Zentralrechner unseres IT-Dienstleisters für Sie erhalten.

Sofern Sie Dokumente lokal auf Ihrem PC ablegen, bitten wir Sie Sorge zu tragen, dass kein unberechtigter Dritter Zugriff auf die gespeicherten Daten erlangt.