Legitimation von Vereinen

Allgemeine Hinweise

Um Ihre Kontoeröffnung schnell und reibungslos vornehmen zu können, benötigen wir je nach Vereinsform bestimmte Angaben zur Legitimation Ihres Vereins und von Ihnen persönlich. Die folgende Übersicht soll Ihnen behilflich sein, welche Unterlagen jeweils erforderlich sind.

  • Wenn Sie bzw. Ihr Verein noch nicht Kunde der Skatbank sind, benötigen wir von allen beteiligten Personen (Verein, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte) eine Legitimation.
  • Wenn Sie mehrere Konten eröffnen, sind die beschriebenen Unterlagen nur einmal erforderlich.

Lesbarkeit

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden in der Skatbank elektronisch archiviert. Bitte achten Sie daher auf eine entsprechende Druckqualität. Unterlagen, die nach dem Einscannen nicht lesbar sind, können leider nicht bearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Kontoeröffnung und in seltenen Fällen zu deren Ablehnung.

Ausschlüsse

Diese Konten bietet die Skatbank nicht an:

  • Konten für politische Parteien
  • Konten mit Bevollmächtigungen für Minderjährige
  • Besonders individuelle Kontoeröffnungen (z.B. mit Beschränkungen in der Vereinssatzung), die mit den standardisierten Kontolösungen einer Direktbank nicht dargestellt werden können.

Ausschlüsse bzgl. Ausland & Vertragssprache:

  • Konten für ausländische Vereine
  • Konten mit Bevollmächtigungen für ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
  • Kontoeröffnungen auf der Grundlage von Dokumenten in einer Fremdsprache. Vertragssprache bei der Skatbank ist ausschließlich Deutsch.