Legitimation von Vereinen

Allgemeine Hinweise

Um Ihre Kontoeröffnung schnell und reibungslos vornehmen zu können, benötigen wir je nach Vereinsform bestimmte Angaben zur Legitimation Ihres Vereins und von Ihnen persönlich. Die folgende Übersicht soll Ihnen behilflich sein, welche Unterlagen jeweils erforderlich sind.

  • Wenn Sie bzw. Ihr Verein noch nicht Kunde der Skatbank sind, benötigen wir von allen beteiligten Personen (Verein, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte) eine Legitimation.
  • Wenn Sie mehrere Konten eröffnen, sind die beschriebenen Unterlagen nur einmal erforderlich.

Lesbarkeit

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden in der Skatbank elektronisch archiviert. Bitte achten Sie daher auf eine entsprechende Druckqualität. Unterlagen, die nach dem Einscannen nicht lesbar sind, können leider nicht bearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Kontoeröffnung und in seltenen Fällen zu deren Ablehnung.

Ausschlüsse

Diese Konten bietet die Skatbank nicht an:

  • Konten für politische Parteien
  • Konten mit Bevollmächtigungen für Minderjährige
  • Konten für Vereine, deren Vereinzweck von der Bank als Ausschlussbranche definiert ist.

Besonders individuelle Kontoeröffnungen, die mit den standardisierten Kontolösungen einer Direktbank nicht dargestellt werden können. Dazu zählen z.B.:

  • Betragliche Beschränkungen lt. Vereinsregister bzw. Satzung, die im Außenverhältnis gelten und somit von der Bank zu beachten sind.
  • Kontoeröffnungen, die gemäß Ihrer internen Richtlinien von mehr als 2 Personen vorgenommen werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass neben diesen Ausschlüssen auch weitere Faktoren bei der Bearbeitung Ihrer Kontoeröffnung eine Rolle spielen.