Änderungen ab 19. April 2020

Hier finden Sie alles zu den Änderungen

  • EU-Preisverordnung
  • Gesicherte Kundenauthentifizierung im E-Commerce und beim mobilen Bezahlen
  • Automatischer Aktualisierungsservice

EU-Preisverordnung

Ab dem 19. April 2020 tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die eine Anpassung der Abrechnung von Umsätzen mit  Ihrer girocard (Debitkarte) und Mastercard in EU-/EWR-Landeswährungen außer Euro zur Folge hat. Basis für diese Umsätze ist nicht mehr der Referenzkurs der Kartenorganisation Mastercard, sondern der aktuelle EZB-Referenzkurs. Ihr Vorteil: mehr Transparenz bei der Umrechnung in Euro. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem aktuellen Preis-/Leistungsverzeichnis (Ziffer 4.6).

Gesicherte Kundenauthentifizierung im E-Commerce und beim mobilen Bezahlen

Bereits seit dem 14. September 2019 gelten neue gesetzliche Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung gemäß der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2. In dem Zusammenhang wurden die „Vertragsbedingungen für Visa/Mastercard Karten“ und die „Sonderbedingungen und Verfahrenshinweise für die gesicherte Authentifizierung bei Mastercard und Visa Kartenzahlungen im Internet“ angepasst. Außerdem wurden die Sorgfaltspflichten bei der Absicherung der Elemente zur Kundenauthentifizierung ausführlicher gestaltet (Ziffer 6.4).

Automatischer Aktualisierungsservice

Wie bereits mit Ihnen in Ziffer 19 der "Vertragsbedingungen für Visa/Mastercard Karten (Debit- oder Kreditkarten)" vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen in den oben genannten Vertragsbedingungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 19. April 2020 schriftlich mitteilen. Eine solche Ablehnung bedeutet zugleich, dass Sie den Kartenvertrag kostenfrei und fristlos kündigen.