Hier finden Sie wichtige Informationen zur aktuellen Situation bzgl. Inflation und Zinswende.
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Betrifft alle Karten mit Ablaufdatum 12/2024: Zum 31.12.2024 werden wir Ihre bisherige girocard Maestro durch den Nachfolger girocard V PAY austauschen.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu Zahlungsreklamationen aufgrund der FTI-Insolvenz.
Hier finden Sie ein Erklärvideo zu den verschiedenen Sm@rt-TAN-Verfahren.
Informieren Sie sich hier über die neue gesetzliche Regelung, von der Sie auch als Privatperson betroffen sein können.
Diese Stichtage sollten Sie beachten.
Erfahren Sie hier die wichtigsten Änderungen 2024 für Privatkunden und Unternehmen.
Bildung mit "BILD": Unser Skatbank-Dispokredit ist nach wie vor einer der günstigsten Deutschlands
Betrifft alle Karten mit Ablauf 12/2023: Zum 31.12.2023 werden wir Ihre bisherige girocard Maestro durch den Nachfolger girocard V PAY austauschen.
Erfahren Sie hier die wichtigsten Änderungen 2023 für Privatkunden und Unternehmen.
Im Rahmen der Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), den Anforderungen zu PSD2 und mit der künftigen Unterstützung von EBICS 3.0 ist ein Update des Bankschlüssels und eine Anhebung auf eine Schlüssellänge von 2048 Bit zwingend erforderlich.
Was ist zu beachten?
Die Umstellung auf den Bankschlüssel mit einer Schlüssellänge von 2.048 findet am Wochenende 10./11.07.2021 statt. Ab dem 11.07.2021 ist eine Übertragung mit dem alten Bankschlüssel und einer Schlüssellänge von 1.024 Bit nicht mehr möglich. Dies hat Auswirkung auf Sie als EBICS-Kunden und Ihr Kundenprodukt wie z.B. Profi cash, S-Firm usw.
Was ist zu tun?
Bei der ersten Übertragung nach der Änderung des Bankrechnerschlüssels erhält der Teilnehmer den technischen Returncode: "EBICS_BANK_PUPKEY_UPDATE_REQUIRED – Bankschlüssel ungültig". Dieser Vorgang muss im Regelfall bestätigt werden.
Folgende Hashwerte des neuen öffentlichen Bankschlüssels gelten ab dem 11.07.2021:
Authentifizierung / Länge 2048 | Verschlüsselung / Länge 2048 |
Hashwert X002 | Hashwert E002 |
88 74 C8 0B 8C 15 F3 B8 | C4 03 6E 7D 17 31 7B 8F |
36 B2 2A 6B A6 71 73 61 | 8C DE 3C D2 C8 1E ED 3C |
7D ED 21 54 BC EE 33 36 | 4E 3F BD 92 4D A3 F3 C0 |
10 27 08 29 E1 A8 29 8B | B4 24 E5 16 0A 27 FE 48 |
Für ältere EBICS-Versionen können auch Hashwerte gemäß E001/X001 zur Anzeige kommen:
Authentifizierung / Länge 2048 | Verschlüsselung / Länge 2048 |
Hashwert X001 | Hashwert E001 |
26 E2 EA 83 B4 8C 4F 9C | 27 0E 43 32 0C 2A 54 FF |
26 9A B9 17 4B 2E D3 DF | CD 10 AD D8 DB 7E E9 56 |
AE BA 83 A5 | E9 B4 2A 14 |
Bitte vergleichen Sie die Ihnen angezeigten Werte mit den oben genannten und bestätigen Sie diese entsprechend. Damit ist der Austausch abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die Umstellung des Bankschlüssels nur einmal pro Kunde bzw. Kunden-ID (nicht pro Teilnehmer) erforderlich ist.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen & Antworten zum BGH-Urteil vom 27.04.2021.
Ab 19.04.2021 gelten beim Einsatz Ihrer girocard oder Ihrer Debit-/Kreditkarte von Mastercard innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) neue Transparenzregeln.
Am 19.04.2020 tritt die EU-Preisverordnung in Kraft. Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen.
Ab 11.12.2019 müssen Sie mindestens alle 90 Tage eine TAN eingeben, wenn Sie sich im Online-Banking anmelden. Wenn Sie in der VR-BankingApp die Gerätebindung nutzen, erübrigt sich die TAN-Eingabe beim Login in der App.
Die EZB hat eine weitere Senkung des Leitzinses beschlossen. Ab dem 01. Oktober 2019 gelten daher neue Konditionen, bei denen Einlagen ab 100.000 Euro mit minus 0,50 Prozent verzinst werden.
Am 14.09.2019 wird die "zweite Stufe" der Umsetzung von PSD2 mit dem Ziel einheitlicher Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen wirksam.
Bitte beachten Sie: Sie können das Online-Banking ab 22.07.2019 nur noch mit aktuellen Betriebssystemen bzw. Browsern aufrufen.