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Hinweise zur Kontoeröffnung

Wie geht es mit der Kontoeröffnung weiter?

Nach Bestätigung der nachfolgend aufgeführten Hinweise startet für Sie der Kontoeröffnungsprozess. Innerhalb des Prozesses hinterlegen Sie Angaben zum Unternehmen und zu den gesetzlichen Vertretern.

Nach erfolgreichem Durchlaufen der Antragsstrecke erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen digital per E-Mail zur Prüfung. Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sind die Unterlagen mit einem SMS-Kennwort verschlüsselt. Achten Sie daher bitte unbedingt auf die Korrektheit der anzugebenden Kontaktdaten.

Hinweis

Die Skatbank ist eine reine Direktbank ohne Papier. Bitte drucken Sie den Vertrag nicht aus und schicken uns diesen nicht per Post, Fax, Mail o.ä. zu. Kontoeröffnungen in Schrift- oder Textform bietet die Skatbank nicht an. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich digital.

Im letzten Schritt nehmen Sie Ihre persönliche Video-Identifizierung vor.

Hinweis

Die Video-Legitimation wird von der IDnow GmbH durchgeführt. Andere Legitimationsverfahren (z.B. PostIdent) bietet die Skatbank nicht an. Auch wenn Sie bereits bei der Skatbank legitimiert sind, ist für die digitale Signatur ein nochmaliges VideoIdent erforderlich. Wird die Kontoeröffnung von mehreren Personen durchgeführt, so sind Legitimation & Signatur von jeder Person durchzuführen.

Nach Eingang aller Legitimationen und ggf. noch notwendiger Unterlagen wird Ihr Antrag von uns geprüft und innerhalb von max. 10 Arbeitstagen bearbeitet.

Welche Informationen werden benötigt?

Damit Sie Ihren Kontoeröffnungsprozess schnell und bequem durchlaufen können, halten Sie bitte insbesondere diese Informationen bereit:

  • Register-Angaben (bei Registerunternehmen)
  • Kontaktdaten und Steuer-Nummer der Firma
  • persönliche Daten sowie Steuer-Identifikations-Nummer (11-stellig) der handelnden gesetzlichen Vertreter
  • Gesellschaftsvertrag (bei GbR´s)

Sollten Ihnen verschiedene Informationen nicht sofort vorliegen, ist eine Zwischenspeicherung Ihrer Kontoeröffnung möglich.

Bitte prüfen Sie vorab auch die Vertretungsregelung im Handelsregister. Ist dort eine gemeinsame Vertretung des Unternehmens durch mehrere gesetzliche Vertreter vorgeschrieben, so muss die Kontoeröffnung auch von mehreren Vertretern durchgeführt werden.

Sofern im Handelsregister eine betragliche Beschränkung hinterlegt ist oder mehr als zwei Personen zur Kontoeröffnung benötigt werden, ist eine Kontoeröffnung bei der Deutschen Skatbank leider nicht möglich.

Was ist bezüglich der Kontoführung zu beachten?

Vollmachten

Innerhalb des Kontoeröffnungsprozesses erhalten maximal zwei gesetzliche Vertreter Vollmacht.

Standardmäßig bietet die Deutsche Skatbank Einzelvollmachten auf Kundenebene (Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank) an. Änderungen bestehender Vollmachten sind nach der Kontoeröffnung auf Kundenwunsch möglich.

Kontoführung

Die Kontoführung Ihres Vereinskontos erfolgt ausschließlich online. Dafür steht Ihnen die VR SecureGo plus App zur Verfügung.

Kontoauszüge

Die Kontoauszüge und alle Bank-Korrespondenz zu Ihrem Konto erhalten Sie kostenlos in Ihrem elektronischen Postfach. Dieses Postfach wird automatisch im Rahmen der Kontoeröffnung für Sie angelegt.

Der elektronische Kontoauszug wird standardmäßig monatlich zum Ultimo erstellt, steht also am 1. des Folgemonats zum Abruf bereit.

Welche Kontoausschlüsse sind zu beachten?

Diese Konten bietet die Skatbank nicht an:

  • Konten mit Bevollmächtigungen für Minderjährige
  • Treuhandkonten / Anderkonten
  • Konten für Firmen, deren Branche von der Bank als Ausschlussbranche definiert ist.

Besonders individuelle Kontoeröffnungen, die mit den standardisierten Kontolösungen einer Direktbank nicht dargestellt werden können. Dazu zählen z.B.:

  • Betragliche Beschränkungen lt. Registerauszug bzw. Gesellschaftsvertrag, die im Außenverhältnis gelten und somit von der Bank zu beachten sind.
  • Kontoeröffnungen, die gemäß Ihrer internen Richtlinien von mehr als 2 Personen vorgenommen werden müssen.

Konten für diese Rechtsformen bietet die Skatbank nicht an:

  • Limiteds
  • Stiftungen
  • Erbengemeinschaften
  • lose Personenzusammenschlüsse
  • Wohnungseigentümergesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts

Ausschlüsse bzgl. Ausland & Vertragssprache:

  • Konten für Firmen mit Sitz im Ausland.
  • Konten mit Bevollmächtigungen für ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland.
  • Konten mit Bezug auf Länder, die auf einer Länder-, Sanktions- oder Überwachungsliste der BaFin oder FATF enthalten sind.
  • Kontoeröffnungen auf der Grundlage von Dokumenten in einer Fremdsprache. Vertragssprache bei der Skatbank ist ausschließlich Deutsch.

Bitte beachten Sie, dass neben diesen Ausschlüssen auch weitere Faktoren bei der Bearbeitung Ihrer Kontoeröffnung eine Rolle spielen.

Mit Klick auf den Button "Jetzt Konto eröffnen" bestätigen Sie die o.g. Hinweise.