Vollmachten
Sie möchten weitere Personen bevollmächtigen, für Ihre Firma Bankgeschäfte zu tätigen? Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Sie möchten weitere Personen bevollmächtigen, für Ihre Firma Bankgeschäfte zu tätigen? Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Diese Unterschriften werden benötigt:
Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank.
Beim Widerruf einer Vollmacht erlischt der Zugang für den bisher Bevollmächtigten, so dass dieser z.B. auch keine Dokumente in seinem elektronischen Postfach mehr einsehen kann.
Für den neuen Bevollmächtigten wird ein "historisches Postfach" angelegt, so dass dieser auch Dokumente vor Vollmachtserteilung einsehen kann.
Selbstverständlich können Sie auch eine Vollmacht widerrufen, ohne eine neue Vollmacht zu erteilen.