Bitte beachten Sie für eine reibungslose Kontoeröffnung die folgenden Hinweise.
Hinweise zur Kontoeröffnung
Benötigte Angaben
Damit Sie den Kontoeröffnungsantrag schnell und bequem bearbeiten können, halten Sie bitte insbesondere diese Informationen bereit:
- Register-Angaben (Register-Gericht, Register-Nummer) bei eingetragenen Firmen
- Steuer-Nummer der Firma
- Geburtsdatum, Geburtsort/-land, Steuer-Identifikations-Nummer (11-stellig) aller handelnden, natürlichen Personen (Kontoinhaber, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte)
Benötigte Unterlagen
Die für eine Kontoeröffnung benötigten Unterlagen finden Sie im Bereich Legitimation.
Transparenzregister
Von eingetragenen Firmen (außer Einzelkaufleuten), die bisher noch nicht Kunde der Deutschen Skatbank sind, benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister.
Rechtliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie". Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Merkblatt sowie auf www.transparenzregister.de.
Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.
Lesbarkeit
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden in der Skatbank elektronisch archiviert. Bitte achten Sie daher auf eine entsprechende Druckqualität. Unterlagen, die nach dem Einscannen nicht lesbar sind, können leider nicht bearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Kontoeröffnung und in seltenen Fällen zu deren Ablehnung.
Aktualität
Aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auch die Kontounterlagen regelmäßig durch die Skatbank aktualisiert werden. Bitte beachten Sie daher, dass uns Ihre vollständigen Kontounterlagen spätestens 4 Wochen nach dem Ausdruck vorliegen müssen. Später eingehende Unterlagen können leider nicht mehr anerkannt und müssen neu ausgefüllt und eingereicht werden.
Ausschlüsse
Diese Konten bietet die Skatbank nicht an:
- Konten mit Bevollmächtigungen für Minderjährige
- Besonders individuelle Kontoeröffnungen (z.B. mit Beschränkungen in den Gesellschaftsverträgen, komplexe Firmenverflechtungen u.ä.), die mit den standardisierten Kontolösungen einer Direktbank nicht dargestellt werden können.
Ausschlüsse bzgl. Ausland & Vertragssprache
- Konten für ausländische Firmen
- Konten mit Bevollmächtigungen für ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
- Kontoeröffnungen auf der Grundlage von Dokumenten in einer Fremdsprache. Vertragssprache bei der Skatbank ist ausschließlich Deutsch.
Abschluss der Kontoeröffnung
Am Ende erhalten Sie einen ausgefüllten Kontoeröffnungsantrag. Bitte drucken Sie diesen aus, unterschreiben Sie rechtsverbindlich an den gekennzeichneten Stellen und senden Sie uns das Dokument zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post zu.