Vollmachten anlegen

Sie möchten weitere Personen bevollmächtigen, für Ihre Firma Bankgeschäfte zu tätigen? Gern sind wir Ihnen bei der Anlage der Vollmachten behilflich.

So einfach geht´s

Unterschriften

Diese Unterschriften werden benötigt:

  • Seite 1 und 3:   Unterzeichnung durch den/die Bevollmächtigten
  • Seite 2:             Unterzeichnung durch den/die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer)

Geltungsumfang

Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank.

Vollmacht widerrufen

Selbstverständlich können Sie auch eine Vollmacht widerrufen, ohne eine neue Vollmacht zu erteilen.

Vollmachtswechsel

Beim Widerruf einer Vollmacht erlischt der Zugang für den bisher Bevollmächtigten, so dass dieser z.B. auch keine Dokumente in seinem elektronischen Postfach mehr einsehen kann.

Für den neuen Bevollmächtigten wird ein "historisches Postfach" angelegt, so dass dieser auch Dokumente vor Vollmachtserteilung einsehen kann.