Legitimation von Geschäftskunden

Allgemeine Hinweise

Um Ihre Kontoeröffnung schnell und reibungslos vornehmen zu können, benötigen wir je nach Unternehmensform bestimmte Angaben zur Legitimation Ihrer Firma und von Ihnen persönlich. Die folgende Übersicht soll Ihnen behilflich sein, welche Unterlagen jeweils erforderlich sind.

  • Wenn Sie bzw. Ihre Firma noch nicht Kunde der Skatbank sind, benötigen wir von allen beteiligten Personen (Firma, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte) eine Legitimation.
  • Wenn Sie mehrere Konten eröffnen, sind die beschriebenen Unterlagen nur einmal erforderlich.
  • Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars "Angaben zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten" ist für alle Firmen & Organisationen (außer Einzelfirmen, Einzelkaufleute und Freiberufler) erforderlich. Das Formular erhalten Sie zusammen mit der Kontoeröffnung.

Lesbarkeit

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden in der Skatbank elektronisch archiviert. Bitte achten Sie daher auf eine entsprechende Druckqualität. Unterlagen, die nach dem Einscannen nicht lesbar sind, können leider nicht bearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Kontoeröffnung und in seltenen Fällen zu deren Ablehnung.

Ausschlüsse

Diese Konten bietet die Skatbank nicht an:

  • Konten mit Bevollmächtigungen für Minderjährige
  • Besonders individuelle Kontoeröffnungen (z.B. mit Beschränkungen in den Gesellschaftsverträgen, komplexe Firmenverflechtungen u.ä.), die mit den standardisierten Kontolösungen einer Direktbank nicht dargestellt werden können.

Ausschlüsse bzgl. Ausland & Vertragssprache:

  • Konten für ausländische Firmen
  • Konten mit Bevollmächtigungen für ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
  • Kontoeröffnungen auf der Grundlage von Dokumenten in einer Fremdsprache. Vertragssprache bei der Skatbank ist ausschließlich Deutsch.