Es ist so weit: Sie haben das Rentenalter erreicht und wollen Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen. Für Ihre Skatbank-RiesterRente bedeutet das den Übergang von der Anspar- in die Auszahlphase und für Sie eine lebenslange Rentenzahlung.
Auszahlphase VR-RentePlus
Stand der Konditionen: 15.08.2024
Konditionenverzeichnisse
Im Folgenden erhalten Sie einen Auszug aus den aktuellen Konditionen. Die Konditionen des Bank-Auszahlplans orientieren sich an denen des Bank-Ansparplans in der Sparphase. Die vollständigen Informationen finden Sie hier:
Konditionen
Zinssatz: | 1,70 % p.a. |
Differenz zur Umlaufrendite: | 0,50 Prozentpunkte |
Zinsanpassungstermine: | 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November jeden Jahres |
Verwaltungskosten: | keine |
Hinweise zu den Zinszahlungen
- Die Zinsen aus dem Bankauszahlplan erhalten Sie einmal jährlich zusätzlich zu den regelmäßigen Rentenzahlungen.
- Die Zinsen aus dem Bankauszahlplan unterliegen der Kapitalertragsteuer, so dass gegebenenfalls die Erteilung eines Freistellungsauftrages empfehlenswert ist.
- Bitte informieren Sie uns mindestens 3 Monate im Voraus, ab wann Sie die Verrentung Ihres Altersvorsorgevertrages planen.
- Die Skatbank teilt Ihnen daraufhin mit, wie hoch zu dem gewünschten Zeitpunkt das voraussichtliche Guthaben ist und welche Entnahmemöglichkeiten dann bestehen.
- Sie informieren uns, welchen Betrag Sie einmalig entnehmen möchten und welcher Betrag somit für die Rentenzahlung zur Verfügung steht.
- Die Skatbank unterbreitet Ihnen 5 verschiedene Renten-Angebote.
- Sie teilen uns mit, für welches dieser Angebote Sie sich entschieden haben.
- Die Skatbank sendet Ihnen die gewünschten Vertragsunterlagen zu.
- Sie senden die Verträge unterschrieben an die Skatbank zurück.
- Alles weitere leitet die Skatbank für Sie in die Wege.
Das Guthaben auf Ihrem VR-RentePlus-Vertrag setzt sich zusammen aus gefördertem und ungefördertem Kapital.
Entnahmemöglichkeiten
Zu Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 Prozent des angesparten Guthabens entnehmen. Aus dem verbleibenden Guthaben erhalten Sie eine lebenslange Rentenzahlung.
Durch die Einmalauszahlung zu Beginn fällt Ihre monatliche Auszahlung anschließend entsprechend geringer aus. Den Einmalbetrag müssen Sie nach der Auszahlung voll versteuern.
Bei einer selbst genutzten Immobilie kann zu Beginn der Auszahlungsphase eine förderunschädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens sowohl zum Zwecke der unmittelbaren Finanzierung als auch zur Entschuldung vorgenommen werden. Der Antrag dafür muss spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden.
Kleinbetragsgrenze
Wenn die vollständige Verrentung des geförderten Kapitals die Kleinbetragsgrenze (derzeit 33,95 Euro/Monat) nicht übersteigt, erfolgt eine förderunschädliche Einmalauszahlung des vorhandenen Guthabens.
Sie sollten aber auch hier beachten, dass Sie die gesamte Riester-Rente im Jahr der Auszahlung voll versteuern müssen. Bitte konsultieren Sie vorab Ihren steuerlichen Berater.
Für die Verrentung des nicht entnommenen Guthabens auf Ihrem VR-RentePlus-Vertrag stehen Ihnen 5 Varianten zur Verfügung. Die Rentenzahlung kann dabei jeweils monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Sofortrente ohne Beitragsrückgewähr
- sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
- bei Tod der versicherten Person endet die Rentenzahlung; es erfolgt keine Rückgewähr des eingezahlten Einmalbeitrages
Sofortrente mit Rentengarantiezeit 10 Jahre
- sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
- bei Tod der versicherten Person wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt
Sofortrente mit Beitragsrückgewähr
- sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
- bei Tod der versicherten Person endet die Rentenzahlung; es erfolgt eine Rückgewähr des Einmalbeitrag abzüglich bereits gezahlter Renten
Bankauszahlplan und aufgeschobene Rente ohne Beitragsrückgewähr
- Bankauszahlplan (Kapitalverzehr bis zum 85. Lebensjahr) zuzüglich
- aufgeschobene Rentenversicherung (Beginn ab dem 85. Lebensjahr) ohne Todesfallleistung in der Aufschubzeit (keine Rückgewähr des Einmalbeitrages)
Bankauszahlplan und aufgeschobene Rente mit Beitragsrückgewähr
- Bankauszahlplan (Kapitalverzehr bis zum 85. Lebensjahr) zuzüglich
- aufgeschobene Rentenversicherung (Beginn ab dem 85. Lebensjahr) mit Todesfallleistung in der Aufschubzeit (Rückgewähr des Einmalbeitrages)