- Schnelle und sichere Abwicklung
- Weltweites Korrespondenzbankennetz
- In fast allen Währungen zahlen
Auslandszahlungsverkehr
Weltweit schnell und sicher Zahlungen ausführen
Ein reibungsloser Zahlungsverkehr ist eine wichtige Voraussetzung für gute Beziehungen mit internationalen Geschäftspartnern. Wir wickeln Ihren Zahlungsverkehr auch über nationale Grenzen hinaus schnell, sicher und effizient ab.
Konditionen
Die Preise für den Auslandszahlungsverkehr entnehmen Sie bitte dem Verzeichnis Entgelte und Leistungsmerkmale für Zahlungsdienste sowie dem Konditionen- und Preisverzeichnis.
Hinweis zu Auslandszahlungen (außer SEPA-Zahlungen)
Die Auswahl eines zusätzlichen Weisungsschlüssels stoppt eine durchgängig automatisierte Verarbeitung des Zahlungsauftrages. Die Überweisung wird dann in eine Non-STP-Zahlung umgewandelt. Dies führt zu Zeitverzögerungen und erhöhten Kosten und ist daher nur im Ausnahmefall zu empfehlen.
Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung
Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen ins Ausland für Gebietsansässige ab einem Gegenwert von 12.500,- Euro eine Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung besteht. Die Meldung muss durch Sie auf elektronischem Wege direkt über das Allgemeine Meldeportal Statistik der Deutschen Bundesbank (AMS) oder eine andere geeignete Software erfolgen.
Zahlungen innerhalb Europas
Für Zahlungen in EU- und EWR-Staaten sowie bei Euro-Zahlungen in die Schweiz können Sie die in der EU standardisierten SEPA-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften nutzen. Für Euro-Zahlungen in EU/EWR-Länder steht Ihnen im Internet-Banking die SEPA-Überweisung zur Verfügung.
Hinweise
19.04.2020: Zahlungen mit Währungsumrechnung innerhalb des EWR
Am 19.04.2020 tritt die neue EU-Preisverordnung in Kraft.
Bei Nutzung der Funktion "Auslandsauftrag" im Internet-Banking kann es dann zu folgender Fehlermeldung kommen, wenn Sie eine Zahlung in einer EWR-Währung (nicht Euro) innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) veranlassen:
Die Auftragskonstellation aus Währung / Zielland ist nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich an Ihre Bank.
Diese Möglichkeiten stehen Ihnen dann zur Verfügung:
- Nutzen Sie das neue VR OnlineBanking. Ggf. ist hierfür eine separate Freischaltung erforderlich. Bitte nehmen Sie kurz Kontakt mit uns auf, damit wir prüfen können, ob diese für Sie bereits vorliegt.
- Führen Sie die Zahlung in Euro durch. Wenn das Empfängerkonto auf eine andere EWR-Währung lautet, erfolgt die Währungsumrechnung automatisch durch die Empfängerbank.
- Führen Sie die Zahlung beleghaft durch (siehe Abschnitt "Schriftlicher Zahlungsauftrag" unter dem Reiter "Internationaler Zahlungsverkehr" auf dieser Seite). In diesem Falle benötigen wir den Auftrag rechtsverbindlich unterschrieben in Textform (Dateianhang per elektronischem Postfach oder Mail bzw. per Fax).
01.01.2018: Entgeltregelung für Zahlungsaufträge innerhalb des EWR
Für Zahlungsaufträge in Euro oder EWR-Währungen, bei denen die Zahlungsdienstleister des Zahlers und Zahlungsempfängers ihren Sitz innerhalb des EWR haben, ist gemäß § 675q BGB-E die Entgeltregelung "SHA" (Entgeltteilung) vorgeschrieben. Diese Regelung gilt seit Januar 2018 für alle weltweiten Währungen!
Die Entgeltregelung "BEN" (alle Entgelte zu Lasten des Begünstigten) ist innerhalb des EWR nicht erlaubt.
Internet-Banking
Wenn Sie Überweisungen außerhalb der EU/EWR-Länder oder in Fremdwährung vornehmen möchten, steht Ihnen im Internet-Banking die Funktion "Auslandsauftrag" zur Verfügung.
Diese wird jedoch erst nach Freischaltung durch die Bank angezeigt. Bitte erteilen Sie uns dazu hier einen entsprechenden Auftrag.
Zahlungsverkehrssoftware
Haben Sie ein hohes Aufkommen an Überweisungen außerhalb der EU/EWR-Länder oder in Fremdwährung? Dann empfiehlt sich die Nutzung einer speziellen Zahlungsverkehrssoftware mit folgenden Voraussetzungen:
- Sie benötigen eine geeignete Online-Banking-Software mit AZV-Modul (AZV = AuslandsZahlungsVerkehr). Diese erhalten Sie im Fachhandel.
- Ihr Konto verfügt über einen EBICS-Zugang (EBICS = Electronic Banking Internet Communication Service). Bitte setzen Sie sich zur Einrichtung eines solchen Zuganges rechtzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zusenden können.
Schriftlicher Zahlungsauftrag
Alternativ zum Internet-Banking oder zur Zahlungsverkehrssoftware können Sie uns auch schriftlich mit Ihrer Auslandszahlung beauftragen. Dazu gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Drucken Sie sich den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr aus.
- Füllen Sie diesen (bevorzugt mit Schreibmaschine, bei Handschrift in deutlich lesbaren Großbuchstaben) aus.
- Unterschreiben Sie auf den Seiten 1 und 2 an den dafür vorgesehenen Stellen.
- Schicken Sie uns beide Seiten per Post zu an: Deutsche Skatbank, Altenburger Straße 13, 04626 Schmölln
Annahmefristen für beleglose Überweisungen
- bis 11:15 Uhr am laufenden Geschäftstag für Zahlungen in Fremdwährung
- bis 14:30 Uhr am laufenden Geschäftstag für Zahlungen in Euro
Hinweis
Bei Zahlungen in die Vereinigten Arabischen Emirate ist - unabhängig von der Währung - zwingend die Angabe eines 3-stelligen alphabetischen "Purpose of Payment Codes" (kurz: Purpose Code) - welcher das Grundgeschäft beschreibt - erforderlich. Bitte geben Sie diesen in der ersten Zeile des Verwendungszweckes an. Eine Übersicht der Purpose Codes finden Sie hier.
TIPANET
TIPANET (Transferts Interbancaires de Paiements Automatisés) ist ein von Genossenschaftsbanken aus sieben europäischen Ländern entwickeltes internationales Zahlungsverkehrssystem. Dieses zeichnet sich insbesondere durch seine kostengünstige Abwicklung aus.
In welche Länder welche Höchstbeträge per TIPANET überwiesen werden können und welche Angaben dafür erforderlich sind, haben wir in der folgenden Übersicht für Sie zusammengefasst:
Die Gutschrift erfolgt dabei stets in der Landeswährung des Zahlungsempfängers.
TIPANET-fähige beleghafte Überweisungen führt die Skatbank immer auch als solche aus.
Hinweis bei TIPANET-Zahlungen in die USA
Bitte nutzen Sie die Zahlungsart TIPANET nur, wenn dies mit dem Zahlungsempfänger ausdrücklich vereinbart wurde. TIPANET-Zahlungen werden über das sogenannte FedACH-Verfahren an die Empfängerbanken in den USA weitergeleitet. Der Zahlungsempfänger liefert Ihnen für einen reibungslosen Zahlungsverlauf die dafür notwendige FedACH-Nummer seines begünstigten Kreditinstituts. Voraussetzung dafür ist, dass die in dem TIPANET-Auftrag genannte Routingnummer der Bank des Begünstigten bzw. der entsprechenden Filiale im FedACH-Verzeichnis enthalten ist. Dies können Sie auf der Internetseite der Federal Reserve Bank, unserer TIPANET-Korrespondenzbank, über den folgenden Link prüfen:
Wir empfehlen Ihnen daher Zahlungen im SWIFT-Format oder SWIFT-"eilig". Die Preise für diese Zahlungsarten entnehmen Sie bitte dem Verzeichnis Entgelte und Leistungsmerkmale für Zahlungsdienste.