Vollmachten
Sie möchten weitere Personen bevollmächtigen, für Ihren Verein Bankgeschäfte zu tätigen? Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Sie möchten weitere Personen bevollmächtigen, für Ihren Verein Bankgeschäfte zu tätigen? Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Die Erteilung einer Vollmacht erfolgt - sofern technisch möglich - durch Sie als Vollmachtgeber selbst im OnlineBanking Ihrer Deutschen Skatbank. Dazu ist vorab eine entsprechende Freischaltung erforderlich.
Für die Online-Erteilung einer Vollmacht bestehen verschiedene Voraussetzungen, z.B.:
Wenn die Online-Erteilung einer Vollmacht technisch nicht möglich, erhalten Sie von uns eine separate Mail.
Diese Unterschriften werden benötigt:
Führen Sie für den Bevollmächtigten eine Video-Legitimation bei der IDnow GmbH durch.
Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank.
Beim Widerruf einer Vollmacht erlischt der Zugang für den bisher Bevollmächtigten, so dass dieser z.B. auch keine Dokumente in seinem elektronischen Postfach mehr einsehen kann.
Für den neuen Bevollmächtigten wird ein "historisches Postfach" angelegt, so dass dieser auch Dokumente vor Vollmachtserteilung einsehen kann.
Selbstverständlich können Sie auch eine Vollmacht widerrufen, ohne eine neue Vollmacht zu erteilen.