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Vollmachten

Vollmachten

Sie möchten weitere Personen bevollmächtigen, für Ihren Verein Bankgeschäfte zu tätigen? Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

So geht´s

Die Erteilung einer Vollmacht erfolgt - sofern technisch möglich - durch Sie als Vollmachtgeber selbst im OnlineBanking Ihrer Deutschen Skatbank. Dazu ist vorab eine entsprechende Freischaltung erforderlich.

  1. Klicken Sie auf den Button "Vollmacht anlegen".
  2. Füllen Sie den Serviceauftrag aus und senden Sie uns diesen zu.
  3. Die Bank prüft Ihren Auftrag und nimmt die erforderliche Freischaltung vor.
  4. Sie erhalten von der Bank eine Mail, in der die weiteren Schritte beschrieben sind.
  5. Sie nehmen als Vollmachtsgeber die Erteilung der Vollmacht im OnlineBanking selbst vor.
  6. Die Annahme der Vollmacht durch den Bevollmächtigten erfolgt ebenfalls online.

Voraussetzungen

Für die Online-Erteilung einer Vollmacht bestehen verschiedene Voraussetzungen, z.B.:

Vollmachtsformular

Wenn die Online-Erteilung einer Vollmacht technisch nicht möglich, erhalten Sie von uns eine separate Mail.

  1. Folgen Sie dem Dialog und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
  2. Drucken Sie das Vollmachtsformular aus.
  3. Senden Sie uns das unterschriebene Formular per Post zu.

Unterschriften

Diese Unterschriften werden benötigt:

  • Seite 1 und 3:   Unterzeichnung durch den Bevollmächtigten
  • Seite 2:               Unterzeichnung durch den/die gesetzlichen Vertreter (Vereinsvorstand)

Legitimation

Führen Sie für den Bevollmächtigten eine Video-Legitimation bei der IDnow GmbH durch.

Geltungsumfang

Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten des Kontoinhabers bei der Bank.

Vollmachtswechsel

Beim Widerruf einer Vollmacht erlischt der Zugang für den bisher Bevollmächtigten, so dass dieser z.B. auch keine Dokumente in seinem elektronischen Postfach mehr einsehen kann.

Für den neuen Bevollmächtigten wird ein "historisches Postfach" angelegt, so dass dieser auch Dokumente vor Vollmachtserteilung einsehen kann.

Vollmacht widerrufen

Selbstverständlich können Sie auch eine Vollmacht widerrufen, ohne eine neue Vollmacht zu erteilen.