Allgemeine Hinweise
Um Ihre Kontoeröffnung schnell und reibungslos vornehmen zu können, benötigen wir je nach Unternehmensform bestimmte Angaben zur Legitimation Ihrer Firma und von Ihnen persönlich. Die folgende Übersicht soll Ihnen behilflich sein, welche Unterlagen jeweils erforderlich sind.
- Wenn Sie bzw. Ihre Firma noch nicht Kunde der Skatbank sind, benötigen wir von allen beteiligten Personen (Firma, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte) eine Legitimation.
- Wenn Sie mehrere Konten eröffnen, sind die beschriebenen Unterlagen nur einmal erforderlich.
- Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars "Angaben zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten" ist für alle Firmen & Organisationen (außer Einzelfirmen, Einzelkaufleute und Freiberufler) erforderlich. Das Formular erhalten Sie zusammen mit der Kontoeröffnung.
Lesbarkeit
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden in der Skatbank elektronisch archiviert. Bitte achten Sie daher auf eine entsprechende Druckqualität. Unterlagen, die nach dem Einscannen nicht lesbar sind, können leider nicht bearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Kontoeröffnung und in seltenen Fällen zu deren Ablehnung.
Ausschlüsse
Diese Konten bietet die Skatbank nicht an:
- Konten mit Bevollmächtigungen für Minderjährige
- Treuhandkonten / Anderkonten
- Konten für Firmen, deren Branche von der Bank als Ausschlussbranche definiert ist.
Besonders individuelle Kontoeröffnungen, die mit den standardisierten Kontolösungen einer Direktbank nicht dargestellt werden können. Dazu zählen z.B.:
- Betragliche Beschränkungen lt. Registerauszug bzw. Gesellschaftsvertrag, die im Außenverhältnis gelten und somit von der Bank zu beachten sind.
- Kontoeröffnungen, die gemäß Ihrer internen Richtlinien von mehr als 2 Personen vorgenommen werden müssen.
Konten für diese Rechtsformen bietet die Skatbank nicht an:
- Limiteds
- Stiftungen
- Erbengemeinschaften
- lose Personenzusammenschlüsse
- Wohnungseigentümergesellschaften
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Ausschlüsse bzgl. Ausland & Vertragssprache:
- Konten für Firmen mit Sitz im Ausland.
- Konten mit Bevollmächtigungen für ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland.
- Konten mit Bezug auf Länder, die auf einer Länder-, Sanktions- oder Überwachungsliste der BaFin oder FATF enthalten sind.
- Kontoeröffnungen auf der Grundlage von Dokumenten in einer Fremdsprache. Vertragssprache bei der Skatbank ist ausschließlich Deutsch.
Bitte beachten Sie, dass neben diesen Ausschlüssen auch weitere Faktoren bei der Bearbeitung Ihrer Kontoeröffnung eine Rolle spielen.