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Legitimation für Firmenkunden

Allgemeine Hinweise

Um Ihre Kontoeröffnung schnell und reibungslos vornehmen zu können, benötigen wir je nach Unternehmensform bestimmte Angaben zur Legitimation Ihrer Firma und von Ihnen persönlich. Die folgende Übersicht soll Ihnen behilflich sein, welche Unterlagen jeweils erforderlich sind.

  • Wenn Sie bzw. Ihre Firma noch nicht Kunde der Skatbank sind, benötigen wir von allen beteiligten Personen (Firma, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte) eine Legitimation.
  • Wenn Sie mehrere Konten eröffnen, sind die beschriebenen Unterlagen nur einmal erforderlich.
  • Die Einreichung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars "Angaben zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten" ist für alle Firmen & Organisationen (außer Einzelfirmen, Einzelkaufleute und Freiberufler) erforderlich. Das Formular erhalten Sie zusammen mit der Kontoeröffnung.

Lesbarkeit

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden in der Skatbank elektronisch archiviert. Bitte achten Sie daher auf eine entsprechende Druckqualität. Unterlagen, die nach dem Einscannen nicht lesbar sind, können leider nicht bearbeitet werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Kontoeröffnung und in seltenen Fällen zu deren Ablehnung.

Ausschlüsse

Diese Konten bietet die Skatbank nicht an:

  • Konten mit Bevollmächtigungen für Minderjährige
  • Treuhandkonten / Anderkonten
  • Konten für Firmen, deren Branche von der Bank als Ausschlussbranche definiert ist.

Besonders individuelle Kontoeröffnungen, die mit den standardisierten Kontolösungen einer Direktbank nicht dargestellt werden können. Dazu zählen z.B.:

  • Betragliche Beschränkungen lt. Registerauszug bzw. Gesellschaftsvertrag, die im Außenverhältnis gelten und somit von der Bank zu beachten sind.
  • Kontoeröffnungen, die gemäß Ihrer internen Richtlinien von mehr als 2 Personen vorgenommen werden müssen.

Konten für diese Rechtsformen bietet die Skatbank nicht an:

  • Limiteds
  • Stiftungen
  • Erbengemeinschaften
  • lose Personenzusammenschlüsse
  • Wohnungseigentümergesellschaften
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts

Ausschlüsse bzgl. Ausland & Vertragssprache:

  • Konten für Firmen mit Sitz im Ausland.
  • Konten mit Bevollmächtigungen für ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland.
  • Konten mit Bezug auf Länder, die auf einer Länder-, Sanktions- oder Überwachungsliste der BaFin oder FATF enthalten sind.
  • Kontoeröffnungen auf der Grundlage von Dokumenten in einer Fremdsprache. Vertragssprache bei der Skatbank ist ausschließlich Deutsch.

Bitte beachten Sie, dass neben diesen Ausschlüssen auch weitere Faktoren bei der Bearbeitung Ihrer Kontoeröffnung eine Rolle spielen.

Legitimation

Legitimation von eingetragenen Firmen
  • Die nachfolgend aufgeführten Registerauszüge sind für eine Kontoeröffnung zwingend erforderlich. Eine Kontoeröffnung vor Registereintragung ist bei der Skatbank nicht möglich.

    Eingetragener Kaufmann (e.K.)

    • Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

    GmbH, UG, OHG, KG, AG usw.

    • Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
    • Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

    Eingetragene Genossenschaft (eG)

    • Genossenschaftsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
    • Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

    Eingetragene Partnerschaft

    • Partnerschaftsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
    • Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Wichtiger Hinweis zum Transparenzregister

    Von eingetragenen Firmen (außer e.K.), die bisher noch nicht Kunde der Deutschen Skatbank sind, benötigen wir insbesondere einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister.

    Seit 01.04.2023 ist die Vorlage des Transparenzregisterauszuges verpflichtend.

    Rechtliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie". Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Merkblatt sowie auf www.transparenzregister.de.

    Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.

Legitimation von nicht eingetragenen Firmen
  • Freiberufler

    • Für Freiberufler ist nur eine persönliche Legitimation erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Punkt "Persönliche Legitimation".

    Gewerbebetrieb (Einzelfirma / Einzelkaufmann)

    • Gewerbeanmeldung

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    • Gesellschaftsvertrag
    • Gesellschafterbeschluss über die Vertretungsberechtigung (sofern diese nicht bereits im Gesellschaftsvertrag geregelt bzw. ersichtlich ist)
    • Gewerbeanmeldung
Persönliche Legitimation
  • Neben der Firma benötigen wir von allen handelnden Personen (inkl. gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte) eine Legitimation anhand des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung. Diese können Sie (für jede Person einzeln) per Video-Legitimation der IDnow GmbH vornehmen.

    Video-Legitimation

    Für eine erfolgreiche Video-Legitimation durch die IDnow GmbH benötigen Sie:

    • ein gültiges und unterstütztes Ausweisdokument
    • eine stabile Internetverbindung
    • ein Smartphone/Tablet mit der App IDnow Online-Ident oder
    • einen Computer/Laptop mit Webcam, Mikrofon, Lautsprecher sowie ein Mobiltelefon
  • Ausländische Staatsbürger

    Von ausländischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Deutschland benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung und - sofern kein EU/EWR-Aufenthaltsrecht besteht - eine Kopie des Aufenthaltstitels.