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Riester-Rente VR-RentePlus: Ansparphase

Riester-Rente VR-RentePlus: Ansparphase

Für Neuabschlüsse wird der Banksparplan VR-RentePlus leider nicht mehr angeboten.

Konditionen

Stand der Konditionen: 15.02.2025

KonditionenVR-RentePlus: Ansparphase

Anbieternummer:

002658

Zertifizierungsnummer:

002658

Zinssatz:

1,85 % p.a.

Differenz zur Umlaufrendite:0,50 %

Zinsanpassungstermine:

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November jeden Jahres

Mindest-Eigenbetrag:

60,- Euro p.a

Verwaltungskosten:10,- Euro p.a.

Ergänzend zu den in der Tabelle genannten Konditionen gelten diese Konditionenverzeichnisse der Deutschen Skatbank.

Detailinformationen

Riester-Förderung

Mit der im Jahr 2001 beschlossenen Rentenreform hat der Staat selbst die Stabilität des bisherigen Rentensystems in Frage gestellt. Private Zukunftsvorsorge ist seitdem wichtiger denn je. Wer jetzt nicht handelt, kann das Versäumte in späteren Jahren nicht mehr aufholen. Der Riester Banksparplan der Deutschen Skatbank ist daher die ideale Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Altersvorsorge.

Grund- und Kinderzulage

Auf staatliche Förderung zur Altersvorsorge haben grundsätzlich alle Anspruch, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder Versorgungssystemen des Öffentlichen Dienstes, der Beamten oder der Landwirtschaft angehören. Auch nicht berufstätige Ehegatten können gefördert werden.

Grundlage der Förderung ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen des jeweiligen Vorjahres. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage (bei Anspruch auf Kindergeld).

Förderbeträge
  • Grundzulage:175,- Euro p.a. 

    Kinderzulage:

    - für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren wurden:

    - für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden:

     

    185,- Euro p.a.

    300,- Euro p.a.

     
    Eigenbeitrag:

    4,00 % des im Vorjahr erzielten maßgeblichen Einkommens

    max. 2.100,- Euro p.a.

     
    Sockelbetrag (eigene Mindestsparleistung nach Zulagenabzug):60,- Euro p.a. 
Berufseinsteigerbonus

Zulageberechtigte, die spätestens in dem Jahr, in welchem sie ihr 25. Lebensjahr vollenden, einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag bespart haben und hierfür die Zulage beantragen, erhalten einmalig eine um 200,- Euro erhöhte Grundzulage. Dieser sogenannte Berufseinsteigerbonus wird jedoch nur in voller Höhe gewährt, sofern in dem betreffenden Antragsjahr der Mindesteigenbeitrag im vollen Umfang geleistet worden ist. Der Berufseinsteigerbonus wird auch für bestehende Vertragsbeziehungen gewährt, sofern der Zulageberechtigte am 1. Januar 2008 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ist nicht erforderlich, da die Riester-Rente VR-RentePlus von der Zinsabschlagsteuer befreit ist.

Zusätzliche Steuererstattung

Der Eigenbetrag ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Ihr Finanzamt prüft mit der jährlichen Einkommensteuererklärung, ob ein Sonderausgabenabzug günstiger als die Grund- und Kinderzulage ist. Dies kann zu einer zusätzlichen Steuererstattung führen.