Zu Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 Prozent des angesparten Guthabens entnehmen. Aus dem verbleibenden Guthaben erhalten Sie eine lebenslange Rentenzahlung.
Durch die Einmalauszahlung zu Beginn fällt Ihre monatliche Auszahlung anschließend entsprechend geringer aus. Den Einmalbetrag müssen Sie nach der Auszahlung voll versteuern.
Bei einer selbst genutzten Immobilie kann zu Beginn der Auszahlungsphase eine förderunschädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens sowohl zum Zwecke der unmittelbaren Finanzierung als auch zur Entschuldung vorgenommen werden. Der Antrag dafür muss spätestens 10 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase gestellt werden.